Kosten
Einzeltherapie Grundversicherung
Einzeltherapie Selbstzahlung
Paartherapie
Die psychotherapeutische Behandlung kann über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) abgerechnet werden, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Anordnung ist zeitlich auf 15 Sitzungen begrenzt, kann aber verlängert werden.
Die Abrechnung erfolgt gemäss den geltenden Tarifen direkt mit der Krankenkasse. Allfällige Selbstbehalte oder Franchise richten sich nach Ihrem individuellen Versicherungsmodell.
Nicht alle Angebote werden von der Grundversicherung übernommen. Im Falls keine ärztliche Verordnung vorliegt, bei psychologischer Beratung und Coaching erfolgt die Abrechnung auf Selbstzahlerbasis.
Einzelsitzung (60 Minuten) inkl. Vor- und Nachbereitung 200.-
Paartherapie ist keine Pflichtleistung der Grundversicherung und wird daher nicht von der Krankenkasse übernommen.
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Paarsitzung (75 Minuten) inkl. Vor- und Nachbereitung 300.-
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen oder Verschiebungen sind bis 24 Stunden im Voraus kostenfrei möglich. Bei kurzfristigen Absagen wird die Sitzung in Rechnung gestellt.